Satzung

 

§1 Name

Der Verein führt den Namen „Graffitiverein e.V.“ und hat seinen Sitz in Leipzig.

 

§2 Zweck

Der Verein fördert die Jugendkultur Graffiti insbesondere durch soziokulturelle Jugendarbeit, integrative Kulturangebote sowie wissenschaftliche Forschung und versteht sich somit als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 1 Abs. 3 SGB VIII.

 

§3 Ziel

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, wobei die Mittel des Vereins nur für satzungsgemäße Bestimmungen verwendet werden.

 

§4 Eintritt

Der Eintritt in den Verein erfolgt nach schriftlichem Antrag und Bestätigung durch den Vorstand.

 

§5 Beitrag

Die Mitgliedschaft bedarf keiner finanziellen Aufwendungen und die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln, darüber hinaus darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd oder unverhältnismäßig hoch sind, begünstigt werden.

 

§6 Versammlung

Die Einberufung einer Mitgliederversammlung wird bei Bedarf mündlich und innerhalb einer Woche vom Vorstand vorgenommen, wobei alle Protokolle vom Versammlungsleiter unterschrieben werden.

 

§7 Austritt

Der Austritt aus dem Verein erfolgt nach schriftlicher Erklärung an den Vorstand.

 

§8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorsitzenden, welche jeweils allein, gleichberechtigt und uneingeschränkt zur Vertretung des Vereins nach außen berechtigt sind.

 

§9 Satzung

Die Satzung ist für die Zeit des Bestehens des Vereins gültig und kann nur durch einstimmigen Vorstandsbeschluss geändert werden.

 

§10 Nachfolge

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke soll das Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Jugendkultur Graffiti fallen, welche dieses ausschließlich und unmittelbar für diesen gemeinnützigen Zweck verwendet.

 

Stand: 08. April 2008